Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen.
Sie richtet sich also insbesondere an Quereinsteiger, die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen.
Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die „EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene).
Unsere drei Onlineschulungen nach § 4 LMHV sind branchenspezifisch ausgerichtet:
- Schulung für Mitarbeiter aus Bäckereien und Konditoreien
- Schulung für Mitarbeiter aus Metzgereien sowie Betriebe der Fleischbranche
- Schulung für Mitarbeiter aus Küchen, Catering, GV-Betrieben, Eiscafés sowie allgemein weitere Lebensmittelbranchen in denen leicht verderbliche Lebensmittel verarbeitet werden (z.B. Salate, Feinkosterzeugnisse, Fisch, Desserts, Milchprodukte)
Unsere Schulungen sind leicht verständlich und vermitteln die gesetzlich geforderten Fachkenntnisse.
Sie können die Schulungen online flexibel und kostengünstig durchführen.
Die Hygieneschulung sind mit Untertiteln in 14 Sprachen verfügbar.
Nach erfolgreichem Abschluß der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat.
Inhalte unserer Onlineschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
- Fachkenntnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV
- Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln
- Grundlagen Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen, HACCP und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Gefahren bei der Lebensmittelherstellung
- Grundlagen der Mikrobiologie
- Reinigung u. Desinfektion
- Betriebshygiene & Personalhygiene
-
Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz:
- Übertragungswege und Symptome ausgewählter Infektionserreger
- Tätigkeit und Beschäftigungsverbote
- Pflichten des Personals (Meldepflicht)
- Beispiele und Eigenschaften leicht verderblicher Lebensmittel
- Hände- und Personalhygiene
- Erfolgskontrolle (Test zum Ankreuzen)
(Hinweis: die Schulung kann jederzeit unterbrochen werden) Schulungszertifikat: Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie umgehend ein Schulungszertifikat (pdf-Dokument)
Vorteile unserer Onlineschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
- Branchenspezifische Schulungen für Mitarbeiter von Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien, Küchen, Catering, GV-Betriebe, Eiscafés etc.
- jederzeit und von überall flexibel durchführbar
- kostengünstig
- leicht verständlich und informativ
- mehr Wissen und Hygienebewusstsein schaffen
- gesetzliche Anforderungen erfüllen
- übersichtliche Teilnehmerverwaltung für Firmen/Küchen/Organisationen mit praktischen Funktionen wie z.B. Erstellung von Einladungen zur Schulung, Übersicht zum Status der Schulungen bzw. der Schulungszertifikate, Import von Namenslisten der Teilnehmer…
Preise
Preise für die Onlineschulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
| Anzahl gebuchter Schulungen | Allgemeine Preise* | Reduzierte Preise* für Kunden des BAV Instituts und anderer Tentamus-Labore |
|---|---|---|
| Ab 1 | 98,– € | 87,– € |
| Ab 5 | 88,– € | 77,– € |
| Ab 10 | 78,– € | 67,– € |
| Ab 50 | 68,– € | 57,– € |
* Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Schulung buchen
Diese Schulung können Sie direkt buchen – als Gast ohne Konto oder mit Registrierung für Einzelpersonen und Unternehmen. Nach der Zahlung erhalten Sie Ihren persönlichen Schulungslink per E-Mail.
